
§ 8 Beirat
Der Beirat wird gebildet durch mindestens drei
Vereinsmitglieder, die vom Vorstand benannt werden. Neben den
Vereinsmitgliedern können auch andere geeignete Personen
vom Vorstand in den Beirat berufen werden.
Dem Beirat obliegt die Organisation und Durchführung der
Veranstaltungen im Caspar-von-Saldern-Haus.
Der Beirat gibt dem Vorstand Anregungen, z. B. in Bauangelegenheiten,
für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, für die Verwaltung des
Objektes, für Sponsoring und im Hinblick auf kulturelle Vielfalt.
Der Beirat gibt sich in Abstimmung mit dem Vorstand eine Geschäftsordnung.
Der Beirat erstattet dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 9 Ergänzende Bestimmungen, Inkrafttreten
Soweit diese Satzung keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Satzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung in Kraft. Redaktionelle Änderungen für die Eintragung des Vereins hinsichtlich der Gemeinnützigkeit und der Eintragung in das Vereinsregister können durch den Vorstand beschlossen werden.
Neumünster, den 13. Februar 2004
