
§ 3 Mitgliedschaft
1.
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen sowie
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes werden.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche
Mitteilung entscheidet.
2.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der Austritt ist möglich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zum Ende eines Kalenderjahres und erfolgt durch schriftliche Erklärung
an den Vorstand.
Über den Ausschluss beschließt die Mitgliedsversammlung mit
einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
§ 4 Geschäftsjahr und Beiträge
1.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2.
Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.
§ 5 Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die Mitgliedsversammlung
§ 6 Vorstand
1.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens dem/der
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/der stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Schatzmeister/In, dem Schriftführer/In.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Mitglieder des Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden
oder dem stellvertretenen Vorsitzenden/der stellvertretenen
Vorsitzenden vertreten.
2.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Wahl erfolgt auf
die Dauer von zwei Jahren.
Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung werden der Vorsitzenden/die
Vorsitzende und der Vorstand Finanzen auf drei Jahre gewählt.
In den Folgejahren erfolgt dann die Wahl des Vorsitzenden/der Vorsitzenden
jeweils in den Jahren mit ungerader Endziffer.
Der stellvertretene Vorsitzende/die stellvertretene Vorsitzende
und der Schriftführer/die Schriftführerin werden in den Jahren mit
gerader Endziffer gewählt.
Die jeweiligen Vorstandsmitglieder bleiben jedoch auch nach Ablauf ihrer
Amtszeit solange im Amt, bis jeweils ein neues Vorstandsmitglied
gewählt ist.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Der Vorstand gibt
sich eine Geschäftsordnung.
