Die Geschichte
§ 3 Mitgliedschaft

1.
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.

2.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der Austritt ist möglich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand.
Über den Ausschluss beschließt die Mitgliedsversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.

§ 4 Geschäftsjahr und Beiträge

1.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.
Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.

§ 5 Organe und Einrichtungen

Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die Mitgliedsversammlung

§ 6 Vorstand

1.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens dem/der Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/In, dem Schriftführer/In.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder dem stellvertretenen Vorsitzenden/der stellvertretenen Vorsitzenden vertreten.

2.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Wahl erfolgt auf die Dauer von zwei Jahren.
Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung werden der Vorsitzenden/die Vorsitzende und der Vorstand Finanzen auf drei Jahre gewählt.
In den Folgejahren erfolgt dann die Wahl des Vorsitzenden/der Vorsitzenden jeweils in den Jahren mit ungerader Endziffer.
Der stellvertretene Vorsitzende/die stellvertretene Vorsitzende und der Schriftführer/die Schriftführerin werden in den Jahren mit gerader Endziffer gewählt.
Die jeweiligen Vorstandsmitglieder bleiben jedoch auch nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis jeweils ein neues Vorstandsmitglied gewählt ist.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

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